FAQ (Häufig gestellte Fragen)
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Katalog » Winterthurer Bibliotheken » Benutzungsbedingungen-
Frage:
Ab wann braucht mein Kind eine eigene Karte? Wieso kann es nicht weiterhin auf die Eltern-Karte Sachen ausleihen, wenn es selber kommt?
Antwort:
Die Bibliothekskarte ist grundsätzlich persönlich. Eine Karte kann man dem Kind immer ausstellen lassen, wir empfehlen eine eigene Karte, wenn die Kinder selbständig in die Bibliothek kommen, ohne Eltern oder Geschwister mit Karte, zum Beispiel mit dem Kindergarten oder der Schulklasse.
Vorteile:
Die Verantwortung für die ausgeliehenen Medien kann klar zugeordnet werden, das Kind lernt selber Verantwortung für die Medien zu übernehmen.
Die Menge der Medien, die ausgeliehen werden können pro Familie, erhöht sich so.
Kinder sollen ihrem Alter entsprechende Medien - insbesondere DVD, CD-ROM und PS2-Spiele - ausleihen. Dies ist nur über eine eigene Bibliothekskarte möglich. -
Frage:
Für wen gilt die Familiengebühr?
Antwort:
Für Personen, die im selben Haushalt leben und älter als 16 Jahre sind.
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Frage:
Ich bin neu hier und möchte die Bibliothek benutzen. Was muss ich machen?
Antwort:
Wenn Sie etwas nach Hause ausleihen möchten, müssen Sie sich einschreiben: Sie kaufen einen Benutzerausweis für Fr. 8.-, zeigen einen gültigen amtlichen Personalausweis vor und entscheiden sich, ob Sie eine Jahresgebühr lösen möchten (Fr. 40.-/50.-/80.-) oder ob Sie pro zu entleihendes Medium Fr. 3.- zahlen wollen. Falls Sie Medien nur im Haus nutzen möchten (z.B. Zeitschriften lesen), können Sie dies gratis tun.
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Frage:
Ich wohne nicht in Winterthur, kann ich die Bibliothek trotzdem benutzen und kostet es allenfalls mehr?
Antwort:
Sie können die Winterthurer Bibliotheken auch nutzen, wenn Sie ausserhalb von Winterthur wohnen. Die Kosten bleiben sich gleich.
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Frage:
Ist die Bibliothekskarte in allen Winterthurer Bibliotheken gültig?
Antwort:
Die Bibliothekskarte gilt in folgenden Bibliotheken: Hegi, Oberwinterthur, Seen, Töss, Veltheim, Wülflingen und in der Stadtbibliothek. Sie gilt ebenfalls in der Musikhochschule, Studierende der Musikhochschule müssen jedoch in den Bibliotheken auch den Jahresbeitrag von Fr. 40.- entrichten.
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Frage:
Sind Medien verlängerbar?
Antwort:
Grundsätzlich sind alle Bücher und Comics ausser den Bestsellern verlängerbar, bei den Nonbooks gibt es je nach Thema unterschiedliche Regeln, je nach Bestand in den einzelnen Bibliotheken.
Die möglichen Verlängerungen für die Stadtbibliothek finden Sie hier.
In den Quartierbibliotheken sind alle Medien ausser DVDs, Videos und CD-ROM verlängerbar. -
Frage:
Wie lange gilt die Bibliothekskarte?
Antwort:
Die Karte an sich gilt, so lange Sie wollen. Bei Erwachsenen über 16 Jahren fällt jedoch einmal pro Jahr die Jahresgebühr wieder an.
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Frage:
Wie lange kann man Medien ausleihen?
Antwort:
Videos und DVDs haben eine Leihfrist von 1 Woche, Zeitschriften und Bestseller der Stadtbibliothek 2 Wochen, die restlichen Medien können Sie einen Monat zu Hause behalten.
