Benutzung
Allgemeine Informationen zur Benutzung der Studienbibliothek finden Sie im Merkblatt der Studienbibliothek.(PDF, 254 KB)
Es können Kopien von Beständen der Sondersammlungen hergestellt werden, sofern nicht konservatorische Massnahmen oder andere Bestimmungen wie Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht dagegen sprechen.
Alle zugänglichen Bilddokumente, Handschriften und Familienwappen können reproduziert werden.
Fotokopien dürfen nur durch das Bibliothekspersonal erstellt werden.
Für die geltenden Preise siehe Gebühren und Tarife.
Es ist gestattet, zum Eigengebrauch – aber nicht zu Publikationszwecken – digitale Bilder selber anzufertigen. Dabei darf der Zustand des einzelnen Werks, des Einbands, der Rahmung usw. nicht verändert werden.
